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Dass mit Waffen sorgsam und verantwortungsvoll umgegangen wird, ist eine grundlegende
Forderung der Bevölkerung. In Österreich erhalten nur jene Personen eine Waffenbesitzkarte
oder einen Waffenpass, die entsprechend verlässlich sind. Der Gesetzgeber schreibt deshalb
ein psychologisches Gutachten vor, die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung.
In einem Gespräch mit der Gutachterin bzw. dem Gutachter werden alle Bereiche beleuchtet, die im Zusammenhang
mit dem Gebrauch von Waffen stehen. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, werden diese in einem zweiten Teil der
Untersuchung noch einmal behandelt. Ein Schwerpunkt liegt hier besonders auf den charakteristischen Verhaltensweisen
von Risikogruppen. Ebenso werden vorgeschriebene Testverfahren angewandt.
Am einfachsten geht es mit der Anmeldebox auf der linken Seite
Die Anmeldung ist aber auch per Online-Formular, per E-Mail, per SMS oder telefonisch über das Sekretariat von INFAR Vorarlberg möglich. Das von der Behörde beigestellte Formular kann über den Postweg oder per Fax geschickt werden. Zu den Kontaktdaten