Wen betrifft eine Verkehrspsychologische Untersuchung?
Der Amtsarzt / die Amtsärztin muss/kann aus bestimmten Anlässen eine verkehrspsychologische Stellungnahme anordnen, z.B. bei einem Führerscheinentzug. Auch vor dem Erwerb der Führerscheinklasse D (Buslenkerausweis) oder dem Erwerb des Schulbuslenkerausweises muss eine verkehrspsychologische Kurzuntersuchung absolviert werden.
Was wird in der Untersuchung geprüft?
Bei der Verkehrspsychologischen Untersuchung werden Fähigkeiten getestet, die jeder Lenker / jede Lenkerin eines Kraftfahrzeuges benötigt:
- Reaktionsvermögen
- Konzentrationsfähigkeit
- Belastbarkeit
- Fähigkeit, sich einen Überblick zu verschafften
- Fähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen
sowie Persönlichkeitseigenschaften, die beim Lenken eines KFZ von Bedeutung sind. Weiters findet ein Gespräch mit einer Verkehrspsychologin / einem Verkehrspsychologen statt, bei dem vor allem der Untersuchungsanlass Thema ist.
Wie ist der Untersuchungsablauf?
Eine ausgebildete Assistentin begleitet Sie während der gesamten Untersuchung, macht Sie mit dem Testgerät vertraut und ist bei eventuellen Schwierigkeiten behilflich. Es gibt jederzeit die Gelegenheit, Fragen zu stellen, Pausen sind ebenfalls möglich.
Was passiert mit dem Untersuchungsergebnis?
Die Untersuchungsergebnisse werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der / die Betreffende und die zuweisende Behörde bzw. der zuweisende Amtsarzt erhalten jeweils ein Exemplar der Stellungnahme. Die zuständige Behörde entscheidet letztendlich über das (Wieder)Erlangen bzw. über das Behalten der Lenkberechtigung.
Kosten:
Screening € 130,-
Verkehrspsychologische Untersuchung € 363,-