Gründe für die Notwendigkeit einer Verkehrspsychologischen Untersuchung:
Im Hinblick auf das Lebensalter
- Verdacht auf Reifungsmängel (zB Berwerber einer LB C/E unter 21 Jahren)
- Verdacht auf Leistungsabbau im Vergleich zur Altersnorm
Im Hinblick auf verkehrspsychologisch auffälliges Verhalten
- Verkehrsunfälle oder Verkehrsverstöße, die den Verdacht auf verminderte kraftfahrspezifische Leistungsfunktionen oder mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung wecken
- Dreimaliger LB-Entzug innerhalb von 5 Jahren
- Lenken eines KFZ mit einer Alkoholisierung von 1,6 g/l oder mehr
- Verweigerung der AAk- bzw. BAK-Bestimmung
- Lenken eines KFZ in einem durch Sucht- oder Arzneimittel beeinträchtigten Zustand
Schwere psychische Erkrankung
- Alkoholabhängikeit
- Andere Abhängigkeit
Verkerhspsychologische Untersuchung (Screening)
- Bewerber um eine Lenkberechtigung für die Klasse D
- Berwerber um eine vorgezogene LB für die Klasse B
- Bewerber für den Schulbuslenkerausweis
- Bewerber für den Gefahregutschein
Prüfungsversagen
- Fünfmaliges Versagen im theoretischen Teil der Fahrprüfung
- Viermaliges Versagen im praktischen Teil der Fahrprüfung
Zweifel an der Fahreigung aufgrund der ärztlichen Untersuchung
- Residualzustände nach Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall, etc.
- Reaktionsverlangsamung
- Mangelnde Intelligenz
Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zur Feststellung von Kompensationsmöglichkeiten bei Erkrankungen oder Behinderungen
- Erkrankungen oder Behinderungen
- Mangelndem oder fehlendem Hörvermögen
Auffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs
- Aggressionsdelikte
- Negative Verkehrspsychologische Untersuchung in der Vorgeschichte